Weitere Rechtsgebiete des Zivilrechts

Da ich mich trotz aller Spezialisierung nach wie vor als "allgemein Anwalt" verstehe, ist die zivilrechtliche Tätigkeit nach wie vor ein Hauptbestandteil meines anwaltlichen Handelns.

Ich bin in allen Rechtsgebieten des BGB für Sie tätig.

Ob Erbrecht, Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Familienrecht oder eine anderes Rechtsgebiet des BGB, ich bin gerne für Sie da.


Sollte einmal eine tiefgreifendere Beratung mit noch detaillierteren Fachkenntnissen von Nöten sein, werden wir gemeinsam mit einem Kollegen, der schwerpunktmäßig in diesem Gebiet tätig ist, eine für sie optimierte Beratung und Vertretung erreichen. Fachkompetente Kollegen, die auch schwierigste und außergewöhnliche Rechtsfragen für Sie lösen können, würde ich Ihnen in solchen Fällen nennen und sie an diese Kollegen weiterleiten bzw. Sie begleiten.